Als Inhaber eines Gewerbescheins, Großfeuerwerker mit Befähigungsschein und Bühnenpyrotechniker werden Sie auch ohne Ausnahmegenehmigung ganzjährig beliefert.
Feuerwerk der Klasse 1 ist ein Ganzjahresfeuerwerk ohne Genehmigungspflicht.
Privatpersonen über 18 Jahre werden im Zeitraum 28.12 – 31.12 ohne Ausnahmegenehmigung mit Feuerwerk der Klasse 2 beliefert.
Privatpersonen über 18 Jahre haben die Möglichkeit, ganzjährig Ihre Feier mit Feuerwerkskörpern der Klasse 2 zu krönen. Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung Ihrer Behörde.
Die Ausnahmegenehmigung können Sie hier downloaden
Wir können Sie nur beliefern, wenn Sie das entsprechende Dokument per Email oder Fax uns zusenden. Auf jeden Fall benötigen wir Ihren Altersnachweis.